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   VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667   

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VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667 (https://dejure.org/2023,42832)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667 (https://dejure.org/2023,42832)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13. September 2023 - RO 13 K 22.31667 (https://dejure.org/2023,42832)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4; GG, Art 16a Abs 1
    Irak: Abgelehnter Flüchtlingsschutz bei unverfolgter Ausreise begründet; Befürchtete politische Verfolgung eines Mitglieds der linksdemokratischen PUK durch die PDK nach Rückkehr nicht beachtlich wahrscheinlich; Interne Fluchtalternative gegeben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Subsidiärer Schutz kommt nur in Betracht, wenn der den bestehenden Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hätte, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestünden, dass eine Zivilperson bei ihrer Rückkehr in den Irak oder in die von dem bewaffneten Konflikt betroffene Region allein durch ihre dortige Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.2020- 1 C 11.19-juris, v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris; ferner EuGH, U.v. 17.2.2009, C-465/07, InfAusIR 2009, 138).

    Der "quantitative" Ansatz für die Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos zielt dabei nicht auf einen auf alle Konfliktlagen anzuwendenden "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen Mindestschwelle, sondern lässt durch das Erfordernis einer abschließenden Gesamtbetrachtung ausreichend Raum für qualitative Wertungen (BVerwG, U.v. 20.5.2020 - 1 C 11.19 - juris; ferner EuGH, U.v. 10.6.2021, C-901/19 - juris, wonach die Feststellung einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit - 10-.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Dies bedeutet anderseits jedoch nicht, dass der Tatrichter einer Überzeugungsbildung im Sinne des § 108 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) enthoben ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109/84).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Dem Kläger selbst obliegt es, die Gründe folgerichtig, substantiiert und mit genauen Einzelheiten vorzutragen (vgl. BVerwG vom 21.7.1989 Az. 9 B 239/89).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Ausländer nur geglaubt werden, wenn die Widersprüche und Ungereimtheiten überzeugend aufgelöst werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 273/86).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere kann erreicht sein, wenn Rückkehrer ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern können, kein Obdach finden oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten (vgl. etwa BVerwG, U. v. 4.7.2019- 1 C 45.18-, BVerwGE 166, 113 = juris Rn. 12, und B. v. 8.8.2018- 1 B 25.18-, NVwZ 2019, 61 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Entscheidend ist, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwGE 146, 67 = NVwZ 2013, 936 Rn. 32 mwN).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Soweit § 60 Abs. 5 AufenthG die Unzulässigkeit der Abschiebung wegen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung begründet, geht dieser sachliche Regelungsbereich nicht über den von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 3 1 . Januar 2013 - 10 C 15/12).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-901/19

    Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Der "quantitative" Ansatz für die Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos zielt dabei nicht auf einen auf alle Konfliktlagen anzuwendenden "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen Mindestschwelle, sondern lässt durch das Erfordernis einer abschließenden Gesamtbetrachtung ausreichend Raum für qualitative Wertungen (BVerwG, U.v. 20.5.2020 - 1 C 11.19 - juris; ferner EuGH, U.v. 10.6.2021, C-901/19 - juris, wonach die Feststellung einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit - 10-.
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Eine Verfolgung ist danach beachtlich wahrscheinlich, wenn einem besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (ständige Rspr, vgl. BVerwG, Buchholz 451902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 19 = BeckRS 2008, 33994 Rn. 37).
  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
    Je länger der Zeitraum der durch Rückkehrhilfen abgedeckten Existenzsicherung ist, desto höher muss die Wahrscheinlichkeit einer Verelendung nach diesem Zeitraum sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 2 1 . 4 . 2 0 2 2 - 1 C 10.21, BeckRS 2022, 16531 Rn. 25, beck-online).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 136/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in

  • VGH Bayern, 19.07.2018 - 20 B 18.30800

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines Sunniten turkmenischer

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